Gemeinsam mit Kindertageseinrichtungen setzt Kindertagespflege den Bildungs- und Erziehungsauftrag für Kinder als gleichrangiges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe um, seit dem 01. August 2021 gesetzlich verankert im NKiTaG. Ein klares politisches Bekenntnis zum Ausbau professioneller und qualitativ gestützter Kinderbetreuung.